Wir fördern kleine und junge Unternehmen!
Mikromezzaninfonds Deutschland
Kleine und junge Unternehmen finden nur eingeschränkt Zugang zu kleineren Mezzaninförderungen.
Mit dem Mikromezzaninfonds wird die Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen gestärkt.
Für wen ist das Förderprogramm geeignet?
Sie sind nicht aufgeführt?
Das bedeutet nicht, dass Sie nicht auch gefördert werden. Schicken Sie uns trotzdem Ihre Anfrage.
Fragen zum Förderprogramm
Wieso Mikromezzanin?
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 228 Millionen Euro aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist.
Was bietet Mikromezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Zu welchen Konditionen?
- Ergebnisunabhängige Vergütung: 8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich; 6,5 % p.a. für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen.
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung.
- variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a. der Einlage. Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen.
Wer kann Anträge stellen?
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können durch den Mikromezzaninfonds gefördert werden und gehören zu den besonderen Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Hilfreiche Informationen für die Antragstellung
Zusätzlich zum ausgefüllten Förderantrag müssen Sie i.d.R. auch einen Businessplan einreichen. Unterstützung bei der Erstellung eines solchen Plans finden Sie hier: So erstellen Sie einen Businessplan. Sie wissen noch nicht so genau, wie Ihr Geschäftsmodell aussehen wird? Dann lesen Sie hier nach: So entwickeln Sie ein Geschäftsmodell.
Betrugs- und Korruptionsprävention
Auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds (ESF) können Sie über das anonyme Online-Kontaktformular Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen melden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Betrugs- und Korruptionsprävention.